FAQ

Fragen
&
Antworten

Ihre Fragen rund um die Teil­nahme am Weih­nachts­markt Entlebuch beant­worten wir gerne an dieser Stelle.

Keine Antworten gefunden? Selbst­verständ­lich stehen wir Ihnen auch persönlich für Red und Antwort zur Verfügung:

T 079 547 29 32 (19.30 bis 20.30 Uhr) oder
info@weihnachtsmarkt-entlebuch.ch

Allgemeine Fragen

Gibt’s am Weihnachtsmarkt Entlebuch Öffnungszeiten?
Ja, die gibt’s. Der Weihnachtsmarkt dauert am Samstag von 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Die Marktbeizlis sind jedoch länger geöffnet.
Sind die Markt-Beizli auch nach 21.00 Uhr noch geöffnet?

Ja, allerdings werden die Öffnungszeiten der Markt-Beizli durch den jeweiligen Betreiber selbst festgelegt (in der Regel bis 0.30 Uhr geöffnet).

Ich muss früher nach Hause. Kann ich den Stand auch vor 21.00 Uhr räumen?
Nein. Wir möchten, dass alle Aus­steller bis 21.00 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsentieren und anwesend sind. Ab 21.00 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahr­zeug auf das Areal zufahren.
Ich muss immer wieder Sachen aus meinem Fahrzeug holen. Kann ich das Fahrzeug neben dem Stand parkieren?
Nein, das geht nicht.
Für den Transport der Stand­einrichtungen dürfen Fahr­zeuge auf das Areal fahren, sofern dies möglich ist. Sie müssen spätestens um 10.30 Uhr am Tag des Anlasses das Aus­stellungs-Areal ver­lassen haben.
Es ist verboten, Fahr­zeuge während der Ausstellungs­dauer auf dem Areal zu parkieren.
Ich benötige mein Dekorationsmaterial nach dem Weihnachtsmarkt nicht mehr. Muss ich dieses selbst entsorgen?

Ja. Sämtliches Dekorationsmaterial (auch Tannäste) sowie Abfall muss von Ihnen als Aussteller selbst auf eigene Kosten entsorgt werden.

Muss ich meinen Abfall wirklich wieder mitnehmen? Es hat doch überall Abfalleimer.

Ja, wir bitten Sie, sämtlichen Abfall (Verpackungsmaterial, Karton, Dekorationsmaterial, Tannäste usw.) wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die aufgestellten Abfalleimer und -säcke sind nicht für diesen Zweck gedacht.

Darf ich einen Elektroheizofen/Heizstrahler aufstellen?
Elektro­heiz­­öfen oder Heiz­strahler sind nicht erlaubt und werden entfernt, da diese das Strom­netz über­lasten.
Unser Tipp: Bekleidung im Schichten­prinzip, warme Schuhe und Hand­schuhe und heissen Tee zum Trinken.
Sind Gasflaschen erlaubt?
Ja. Es dürfen aller­dings nur Kunst­stoff-Gas­flaschen verwendet werden, welche mit einem Sicher­heits­ventil ausge­stattet sind.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Gas finden Sie hier:

Explosions- und Brand­schutz (Suva
Umgang mit Gas­flaschen (PanGas)

Darf ich einen Grill oder eine Friteuse an meinem Stand betreiben?

Ja, aber sorgen Sie für die nötige Sicher­heit. Dazu gehören eine Lösch­decke und/oder Feuer­löscher sowie der nötige Abstand zu brenn­baren Materialien und natürlich den Markt­besuchern.

Ist das Areal bewacht?
Nein, das Areal wird nicht bewacht und die Marktstände sind nicht abschliessbar. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Produkte erst am Samstag einzuräumen.

Rund ums Verkaufsangebot

Muss ich für den Verkauf von Speis und Trank eine Bewilligung einholen?
Sie als Aussteller sind für die Ein­holung der not­wendigen Bewilligungen selbst ver­antwortlich. Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Ausschank/Verkauf von alkoholischen Getränken oder Spirituosen gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die handels­­polizeilichen Vor­schriften:

Downloads Gastgewerbe

Einzelanlässe:
Merkblatt «Einzelanlässe»
Gesuchsformular «Einzelanlass» (Bewilligung)
Merkblatt «Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken»

Getränkehandel:
Merkblatt «Getränkehandelsbewilligung»
Gesuchsformular «Getränkehandel»

Lebensmittelkontrolle:
Merkblätter und Formulare
Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

Darf ich Bier oder Wein an Jugendliche abgeben?

Dazu gibt es gesetz­liche Grund­lagen, die die Abgabe von alkoho­lischen Getränken an Jugend­liche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG):

  • An Jugend­liche unter 16 Jahren dürfen keine alkoho­lischen Getränke abge­geben werden.
  • An Jugend­liche unter 18 Jahren dürfen keine gebrannten Wasser (Spiritu­osen, Aperitifs, Alco­pops sowie deren Verdün­nungen) abgegeben werden.
  • An Jugend­liche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen ledig­lich vergorene alkoho­lische Getränke (Bier, Wein, Most, Schaum­wein) abge­geben werden.
  • An Personen ab 18 Jahren dürfen alle alkoho­lischen Getränke abge­geben werden.
  • Um das Alter eines Jugend­lichen zweifels­frei klären zu können, ist vor der Abgabe eines alkoho­lischen Getränks ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitäts­karte, Führer­schein) zu verlangen.
  • Ich stelle privat Lebensmittel und Getränke für den Verkauf am Weihnachtsmarkt her. Muss ich mich da ans Lebensmittelgesetz halten?

    Ja. Die auf dem Markt ange­botenen Lebens­mittel unter­liegen den Vor­schriften der eidgenö­ssischen und kantonalen Lebens­mittel­gesetz­gebung. Sie als Aussteller sind für die Einhaltung der gesetz­lichen Grund­lagen verant­wortlich.Lebensmittelkontrolle:
    Merkblätter und Formulare
    Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

    Darf ich am Weihnachtsmarkt originelle Tischbomben verkaufen?
    Nein. Bitte beachten Sie, dass das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuer­werk, rezept­pflichtigen Heil­mitteln, Drogen, porno­graphischem Material, lebenden Tieren und der­gleichen verboten sind.

    Fragen zur Anmeldung

    Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?
    Ja. Alle, die am Weih­nachts­markt Entlebuch aus­stellen möchten, müssen das Anmelde­formular voll­ständig ausfüllen. Ein Anrecht auf eine Teil­nahme kann jedoch nicht geltend gemacht werden.
    Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?
    Ja, das dürfen Sie. Sie müssen aller­dings selbst einen Stand­partner suchen, welcher den Stand mit ihnen teilt. Die Rechnung für die Stand­miete werden wir aller­dings nicht aufteilen – das müssen Sie schon selbst mit Ihrem Stand­partner regeln.
    Bitte ver­merken Sie dies einfach auf der Anmeldung.
    Ich habe neue Produkte erhalten. Darf ich diese am Stand präsentieren?
    Nein, Sie dürfen an ihrem Stand nur das in der Anmeldung deklarierte Sortiment führen.
    Bitte nehmen Sie mit dem Weih­nachts­markt-OK kontakt auf, wenn Sie eine Änderung bei den auszu­stellenden Produkten haben.

    Rund um den Marktstand

    Wie gross ist der Mietstand?
    Die genauen Masse des Mietstandes sind hier zu finden:

    Standmiete

    Ist der Stand gedeckt?
    Ja, wenn Sie einen Markt­stand von uns mieten, ist dieser mit einer regenfesten Blache gedeckt:

    Standmiete

    Sind auch Innenstände mietbar?

    Nein. Der Weihnachtsmarkt findet draussen statt. Die Innenstände sind ausschliesslich für die Künstler reserviert.

    Darf ich meinen Marktstand zumachen, damit meine Ware besser geschützt ist?

    Ja, der Marktstand darf hinten und auf den Seiten mit einer grauen Blache bis zur Mitte des Standes zugemacht werden. Die grauen Blachen müssen selbst mitgebracht und angebracht werden.

    Muss ich den gemieteten Stand selbst aufbauen?
    Nein, wenn Sie den Markt­stand bei uns mieten, erledigen wir das für Sie. Sie müssen lediglich für die Dekoration Ihres Standes besorgt sein.
    Bringen Sie hin­gegen Ihren eigenen Stand mit, dann sind Sie für den recht­zeitigen Aufbau selbst ver­antwortlich.
    Ist der gemietete Marktstand eben?

    Ja, die Mietstände werden von uns ausgeebnet.

    Kann ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?
    Ja, das geht. Bitte ver­merken Sie dies ent­sprechend auf dem Anmelde­formular. Wir werden Sie dann kontaktieren, um die Details zu besprechen.
    Für den recht­zeitigen Aufbau des Standes sind Sie ver­antwortlich.
    Wie finde ich meinen Standplatz?
    Am Markttag werden Sie bei der Zufahrt auf das Marktgelände durch unsere Parkeinweiser auf Ihren Stand eingewiesen.
    Kann ich den Stand schon am Vortag einrichten?
    Ja, die Markt­stände sind jeweils am Vortag des Anlasses ab 19.00 Uhr bezugs­bereit und können dekoriert werden. Der Stromanschluss steht Ihnen ab Samstagmorgen, 07.30 Uhr, zur Verfügung.
    Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.
    Bei Beginn des Marktes am Samstag müssen die Stände fertig einge­richtet sein.
    Darf ich meinen Stand dekorieren wie ich will?

    Jein. Die Gestaltung der Stände ist Sache der Aus­steller – auch die Kosten dafür.
    Um eine weih­nächt­liche Stimmung zu erreichen, sind Sie ver­pflichtet, ihren Stand zu beleuchten. Aller­dings sind farbige und blinkende Lichter und Lichter­ketten sowie Neon­röhren oder LED Licht­leisten mit Licht­farbe Kalt­weiss nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Stroh- und Heuballen
    Und noch ein Tipp, damit der Marktstand noch schöner aussieht: über die Front ein schönes, grosses Tuch hängen. Dann sieht man nicht die deponierte Ware hinter der Standtheke und das mögliche «Puff».

    Habe ich am Stand Licht?

    Ja, ein Strom­anschluss ist vorhanden. Lampen oder Spot­leuchten müssen aller­dings selbst mitge­bracht werden.

    Wie beleuchte ich meine Ware?

    Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen bzw. Spot­leuchten. Diese müssen Sie selbst mitbringen.
    Bitte beachten Sie, dass farbige und blinkende Lichter und Lichter­ketten sowie Neon­röhren oder LED Licht­leisten mit Licht­farbe Kalt­weiss nicht erlaubt sind.