FAQ
Fragen
&
Antworten
Ihre Fragen rund um die Teilnahme am Weihnachtsmarkt Entlebuch beantworten wir gerne an dieser Stelle.
Keine Antworten gefunden? Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich für Red und Antwort zur Verfügung:
T 079 547 29 32 (19.30 bis 20.30 Uhr) oder
info@weihnachtsmarkt-entlebuch.ch
Allgemeine Fragen
Gibt’s am Weihnachtsmarkt Entlebuch Öffnungszeiten?
Die Marktbeizlis sind jedoch länger geöffnet.
Sind die Markt-Beizli auch nach 21.00 Uhr noch geöffnet?
Ja, allerdings werden die Öffnungszeiten der Markt-Beizli durch den jeweiligen Betreiber selbst festgelegt (in der Regel bis 0.30 Uhr geöffnet).
Ich muss früher nach Hause. Kann ich den Stand auch vor 21.00 Uhr räumen?
Ich muss immer wieder Sachen aus meinem Fahrzeug holen. Kann ich das Fahrzeug neben dem Stand parkieren?
Für den Transport der Standeinrichtungen dürfen Fahrzeuge auf das Areal fahren, sofern dies möglich ist. Sie müssen spätestens um 10.30 Uhr am Tag des Anlasses das Ausstellungs-Areal verlassen haben.
Es ist verboten, Fahrzeuge während der Ausstellungsdauer auf dem Areal zu parkieren.
Ich benötige mein Dekorationsmaterial nach dem Weihnachtsmarkt nicht mehr. Muss ich dieses selbst entsorgen?
Ja. Sämtliches Dekorationsmaterial (auch Tannäste) sowie Abfall muss von Ihnen als Aussteller selbst auf eigene Kosten entsorgt werden.
Muss ich meinen Abfall wirklich wieder mitnehmen? Es hat doch überall Abfalleimer.
Ja, wir bitten Sie, sämtlichen Abfall (Verpackungsmaterial, Karton, Dekorationsmaterial, Tannäste usw.) wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die aufgestellten Abfalleimer und -säcke sind nicht für diesen Zweck gedacht.
Darf ich einen Elektroheizofen/Heizstrahler aufstellen?
Unser Tipp: Bekleidung im Schichtenprinzip, warme Schuhe und Handschuhe und heissen Tee zum Trinken.
Sind Gasflaschen erlaubt?
Ja. Es dürfen allerdings nur Kunststoff-Gasflaschen verwendet werden, welche mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Gas finden Sie hier:
Explosions- und Brandschutz (Suva)
Umgang mit Gasflaschen (PanGas)
Darf ich einen Grill oder eine Friteuse an meinem Stand betreiben?
Ja, aber sorgen Sie für die nötige Sicherheit. Dazu gehören eine Löschdecke und/oder Feuerlöscher sowie der nötige Abstand zu brennbaren Materialien und natürlich den Marktbesuchern.
Ist das Areal bewacht?
Rund ums Verkaufsangebot
Muss ich für den Verkauf von Speis und Trank eine Bewilligung einholen?
Einzelanlässe:
Merkblatt «Einzelanlässe»
Gesuchsformular «Einzelanlass» (Bewilligung)
Merkblatt «Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken»
Getränkehandel:
Merkblatt «Getränkehandelsbewilligung»
Gesuchsformular «Getränkehandel»
Lebensmittelkontrolle:
Merkblätter und Formulare
Formular «Selbstkontrolle Marktstände»
Darf ich Bier oder Wein an Jugendliche abgeben?
Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG):
Ich stelle privat Lebensmittel und Getränke für den Verkauf am Weihnachtsmarkt her. Muss ich mich da ans Lebensmittelgesetz halten?
Ja. Die auf dem Markt angebotenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Sie als Aussteller sind für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich.Lebensmittelkontrolle:
Merkblätter und Formulare
Formular «Selbstkontrolle Marktstände»
Darf ich am Weihnachtsmarkt originelle Tischbomben verkaufen?
Fragen zur Anmeldung
Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?
Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?
Bitte vermerken Sie dies einfach auf der Anmeldung.
Ich habe neue Produkte erhalten. Darf ich diese am Stand präsentieren?
Bitte nehmen Sie mit dem Weihnachtsmarkt-OK kontakt auf, wenn Sie eine Änderung bei den auszustellenden Produkten haben.
Rund um den Marktstand
Wie gross ist der Mietstand?
Ist der Stand gedeckt?
Sind auch Innenstände mietbar?
Nein. Der Weihnachtsmarkt findet draussen statt. Die Innenstände sind ausschliesslich für die Künstler reserviert.
Darf ich meinen Marktstand zumachen, damit meine Ware besser geschützt ist?
Ja, der Marktstand darf hinten und auf den Seiten mit einer grauen Blache bis zur Mitte des Standes zugemacht werden. Die grauen Blachen müssen selbst mitgebracht und angebracht werden.
Muss ich den gemieteten Stand selbst aufbauen?
Bringen Sie hingegen Ihren eigenen Stand mit, dann sind Sie für den rechtzeitigen Aufbau selbst verantwortlich.
Ist der gemietete Marktstand eben?
Ja, die Mietstände werden von uns ausgeebnet.
Kann ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?
Für den rechtzeitigen Aufbau des Standes sind Sie verantwortlich.
Wie finde ich meinen Standplatz?
Kann ich den Stand schon am Vortag einrichten?
Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.
Bei Beginn des Marktes am Samstag müssen die Stände fertig eingerichtet sein.
Darf ich meinen Stand dekorieren wie ich will?
Jein. Die Gestaltung der Stände ist Sache der Aussteller – auch die Kosten dafür.
Um eine weihnächtliche Stimmung zu erreichen, sind Sie verpflichtet, ihren Stand zu beleuchten. Allerdings sind farbige und blinkende Lichter und Lichterketten sowie Neonröhren oder LED Lichtleisten mit Lichtfarbe Kaltweiss nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Stroh- und Heuballen
Und noch ein Tipp, damit der Marktstand noch schöner aussieht: über die Front ein schönes, grosses Tuch hängen. Dann sieht man nicht die deponierte Ware hinter der Standtheke und das mögliche «Puff».
Habe ich am Stand Licht?
Ja, ein Stromanschluss ist vorhanden. Lampen oder Spotleuchten müssen allerdings selbst mitgebracht werden.
Wie beleuchte ich meine Ware?
Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen bzw. Spotleuchten. Diese müssen Sie selbst mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass farbige und blinkende Lichter und Lichterketten sowie Neonröhren oder LED Lichtleisten mit Lichtfarbe Kaltweiss nicht erlaubt sind.