Anmeldung

Wir
sind
dabei!

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Kreationen am Weih­nachts­markt Entlebuch.

Mit seiner lang­jährigen Tradition und der stimmungs­vollen Atmosphäre ist der Entle­bucher Weih­nachts­markt weit über die Gemeinde­grenze bekannt. Viele attraktive Markt­stände laden mit einem vielseitigen Angebot zum Bummeln und Ein­kaufen ein.

Haben Sie unseren Markt schon einmal besucht und würden gerne als Aussteller teil­nehmen? Oder Sie waren bereits am Markt vertreten und möchten sich wieder anmelden? Wir freuen uns auf innovative Anbieter mit intere­ssanten Produkten.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit unten­stehendem Anmelde­formular für den Weih­nachts­markt am Samstag, 30. November 2024 an. Anmelde­schluss für den Weih­nachts­markt Entlebuch ist der Samstag, 5. Oktober 2024.

PDF Anmeldeformular 2024

Die Zahl der Markt­stände ist aufgrund der Platz­verhält­nisse beschränkt. Das Weih­nachts­markt-OK wird über die teil­nehmenden Aussteller ent­scheiden und alle Aussteller direkt benach­richtigen. Bei der Auswahl der Ausstellenden steht der Angebots­mix für die Markt­besucher im Vorder­grund.

Ausstellerreglement

Das Aussteller­reglement regelt das Rechts­verhältnis zwischen Ihnen als Aussteller und uns als Veran­stalter des Weih­nachts­markts Entlebuch. Bitte lesen Sie dieses aufmerk­sam durch.

PDF Ausstellerreglement

Bewilligungen

Für die Einholung der not­wendigen Bewilli­gungen (Wirtschafts­bewilligung, Getränke­handels­bewilligung) sind die Ausssteller selbst verant­wortlich. Für Folgen aus den Ver­stössen gegen diese Gesetz­gebung haftet der Verur­sacher persönlich.

Verkauf von Getränken und Speisen | Lebensmittelkontrolle
Für die Abgabe von Speisen und/oder Getränke (auch nicht-alko­holische) gegen Entgelt oder Kollekte, ist eine Wirtschafts­bewilligung notwendig. Diese muss spätes­tens drei Wochen vor Markt­beginn bei der Gast­gewerbe und Gewerbe­polizei Luzern beantragt werden.

Die Vor­schriften der eid­ge­nössischen und kanto­nalen Lebens­mittel­gesetz­gebung sind einzu­halten.

GetränkehandelsbewilligungDer Verkauf von gebrannten Wassern ist am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt (öffentlicher Platz). Getränkehandel (wie z.B. der Verkauf von Flaschenweinen) benötigt eine Getränkehandelsbewilligung als Sonder­genehmigung, ausgestellt für den Verkaufsort «Weihnachtsmarkt Entlebuch».

Der Verkauf oder das Aus­schenken von alkoho­lischen Getränken an Jugend­liche unter 16 Jahren ist ver­boten. Der Verkauf oder das Aus­schenken von Spiritu­osen, Aperi­tifen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten (Ausweis­kontrolle). Die Aussteller sind ver­pflichtet, diese Regeln einzuhalten.

Mehr Informationen unter:
Downloads Gastgewerbe

Einzelanlässe:
Merkblatt Einzelanlässe
Gesuchsformular Einzelanlass (Bewilligung)
Merkblatt Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken

Getränkehandel:
Merkblatt Getränkehandelsbewilligung
Gesuchsformular Getränkehandel

Nächste Marktdaten – jetzt reservieren!

Weihnachtsmarkt Entlebuch 2025
Samstag, 29. November 2025
Weihnachtsmarkt Entlebuch 2026
Samstag, 28. November 2026