Jetzt als Aussteller für den Weihnachtsmarkt Entlebuch anmelden

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Kreationen als Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt Entlebuch. Ob Handwerkliches, Kulinarisches oder Geschenkideen: Wir freuen uns über innovative Anbieter – sowohl neue Aussteller wie auch Teilnehmende, die bereits einmal dabei waren.

Anmeldung für den Weihnachtsmarkt Entlebuch

Bitte melden Sie sich mit untenstehendem Anmeldeformular für den Weihnachtsmarkt vom Samstag, 28. November 2026 an. Anmeldeschluss ist Samstag, 3. Oktober 2026.

Die Zahl der Marktstände ist aufgrund der Platzverhältnisse beschränkt. Das Weihnachtsmarkt-OK wird über die teilnehmenden Aussteller entscheiden und alle Aussteller direkt benachrichtigen. Bei der Auswahl der Ausstellenden steht der Angebotsmix für die Marktbesucher im Vordergrund.

Ausstellerreglement Weihnachtsmarkt Entlebuch

Das Ausstellerreglement regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Aussteller und uns als Veranstalter des Weihnachtsmarkts Entlebuch. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.

Fragen zur Anmeldung

Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?

Ja. Alle Ausstellerinnen und Aussteller müssen für jede Ausgabe des Weihnachtsmarkts das Anmeldeformular vollständig ausfüllen. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.

Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?

Ja. Die gemeinsame Nutzung eines Standes ist möglich. Einen Standpartner müssen Sie selbst organisieren. Die Rechnung für die Standmiete wird nicht aufgeteilt und ist von Ihnen intern mit dem Standpartner zu regeln.

Bitte vermerken Sie die gemeinsame Nutzung bei der Anmeldung.

Darf ich zusätzliche oder andere Produkte am Marktstand präsentieren als in der Anmeldung angegeben?

Nein. Am Marktstand darf ausschliesslich das bei der Anmeldung deklarierte Sortiment angeboten werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der auszustellenden Produkte bitten wir Sie, vorgängig Kontakt mit dem Weihnachtsmarkt-OK aufzunehmen.

Wann wird die Stand- und/oder Platzmiete in Rechnung gestellt?

Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars wird die Stand- und/oder Platzmiete geschuldet. Der entsprechende Betrag wird vor dem Weihnachtsmarkt in Rechnung gestellt. Die jeweils gültigen Preise sind im Anmeldeformular sowie auf der Website ersichtlich.

Bewilligungen – die wichtigsten Infos

Für die Einholung der notwendigen Bewilligungen (Wirtschaftsbewilligung, Getränkehandelsbewilligung) sind die Aussteller selbst verantwortlich. Für Folgen aus Verstössen gegen diese Gesetzgebung haftet der Verursacher persönlich.

Verkauf von Getränken und Speisen – Lebensmittelkontrolle

Für die Abgabe von Speisen und/oder Getränken (auch nicht-alkoholische) gegen Entgelt oder Kollekte ist eine Wirtschaftsbewilligung notwendig. Diese muss spätestens drei Wochen vor Marktbeginn bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Luzern beantragt werden.

Die Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung sind einzuhalten.

Getränkehandelsbewilligung

Der Verkauf von gebrannten Wassern ist am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt (öffentlicher Platz). Getränkehandel (z. B. der Verkauf von Flaschenweinen) benötigt eine Getränkehandelsbewilligung als Sondergenehmigung, ausgestellt für den Verkaufsort «Weihnachtsmarkt Entlebuch».

Der Verkauf oder das Ausschenken von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf oder das Ausschenken von Spirituosen, Aperitifen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten (Ausweiskontrolle). Die Aussteller sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.

Mehr Informationen:
Downloads Gastgewerbe

Nächste Marktdaten – jetzt reservieren!

Weihnachtsmarkt Entlebuch 2027

Samstag, 27. November 2027

Weihnachtsmarkt Entlebuch 2028

Samstag, 2. Dezember 2028