Jetzt als Aussteller für den Weihnachtsmarkt Entlebuch anmelden
Präsentieren Sie Ihre Produkte und Kreationen als Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt Entlebuch. Ob Handwerkliches, Kulinarisches oder Geschenkideen: Wir freuen uns über innovative Anbieter – sowohl neue Aussteller wie auch Teilnehmende, die bereits einmal dabei waren.
Anmeldung für den Weihnachtsmarkt Entlebuch
Bitte melden Sie sich mit untenstehendem Anmeldeformular für den Weihnachtsmarkt vom Samstag, 28. November 2026 an. Anmeldeschluss ist Samstag, 3. Oktober 2026.
Ausstellerreglement Weihnachtsmarkt Entlebuch
Das Ausstellerreglement regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Aussteller und uns als Veranstalter des Weihnachtsmarkts Entlebuch. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.
Fragen zur Anmeldung
Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?
Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?
Ja. Die gemeinsame Nutzung eines Standes ist möglich. Einen Standpartner müssen Sie selbst organisieren. Die Rechnung für die Standmiete wird nicht aufgeteilt und ist von Ihnen intern mit dem Standpartner zu regeln.
Bitte vermerken Sie die gemeinsame Nutzung bei der Anmeldung.
Darf ich zusätzliche oder andere Produkte am Marktstand präsentieren als in der Anmeldung angegeben?
Nein. Am Marktstand darf ausschliesslich das bei der Anmeldung deklarierte Sortiment angeboten werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der auszustellenden Produkte bitten wir Sie, vorgängig Kontakt mit dem Weihnachtsmarkt-OK aufzunehmen.
Wann wird die Stand- und/oder Platzmiete in Rechnung gestellt?
Bewilligungen – die wichtigsten Infos
Für die Einholung der notwendigen Bewilligungen (Wirtschaftsbewilligung, Getränkehandelsbewilligung) sind die Aussteller selbst verantwortlich. Für Folgen aus Verstössen gegen diese Gesetzgebung haftet der Verursacher persönlich.
Verkauf von Getränken und Speisen – Lebensmittelkontrolle
Für die Abgabe von Speisen und/oder Getränken (auch nicht-alkoholische) gegen Entgelt oder Kollekte ist eine Wirtschaftsbewilligung notwendig. Diese muss spätestens drei Wochen vor Marktbeginn bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Luzern beantragt werden.
Die Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung sind einzuhalten.
Getränkehandelsbewilligung
Der Verkauf von gebrannten Wassern ist am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt (öffentlicher Platz). Getränkehandel (z. B. der Verkauf von Flaschenweinen) benötigt eine Getränkehandelsbewilligung als Sondergenehmigung, ausgestellt für den Verkaufsort «Weihnachtsmarkt Entlebuch».
Der Verkauf oder das Ausschenken von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf oder das Ausschenken von Spirituosen, Aperitifen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten (Ausweiskontrolle). Die Aussteller sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Mehr Informationen:
Downloads Gastgewerbe
Merkblätter Bewilligungen
Einzelanlässe
Gesuchsformular Einzelanlass (Bewilligung)
Merkblatt Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken
Getränkehandel
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Weihnachtsmarkt Entlebuch 2027
Samstag, 27. November 2027
Weihnachtsmarkt Entlebuch 2028
Samstag, 2. Dezember 2028