Häufige Fragen zum Weihnachtsmarkt Entlebuch

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Teilnahme am Weihnachtsmarkt Entlebuch.

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Allgemeine Fragen zum Markt

Gibt es am Weihnachtsmarkt Entlebuch feste Öffnungszeiten?

Ja. Der Weihnachtsmarkt findet am Samstag von 11.00 bis 21.00 Uhr statt. Die Markt-Beizli sind in der Regel darüber hinaus geöffnet.

Sind die Markt-Beizli auch nach 21.00 Uhr geöffnet?

Ja. Die Öffnungszeiten der Markt-Beizli werden von den jeweiligen Betreibern festgelegt und sind in der Regel bis 0.30 Uhr.

Kann ich mein Fahrzeug neben dem Marktstand parkieren, um Ware nachzufüllen?

Nein. Fahrzeuge dürfen während der Ausstellungsdauer nicht auf dem Marktareal parkieren – auch nicht direkt beim eigenen Stand, um Ware aufzufüllen.

Die Zufahrt für den Transport der Standeinrichtungen ist ausschliesslich vor Marktbeginn möglich, sofern es die Situation erlaubt. Fahrzeuge müssen das Ausstellungsareal am Veranstaltungstag spätestens bis 10.30 Uhr verlassen haben.

Ich benötige mein Dekorationsmaterial nach dem Weihnachtsmarkt nicht mehr. Muss ich dieses selbst entsorgen?

Ja. Sämtliches Dekorationsmaterial – inklusive Tannästen – muss von den Ausstellerinnen und Ausstellern selbst und auf eigene Kosten entsorgt werden.

Muss ich meinen Abfall wirklich wieder mitnehmen? Es hat doch überall Abfalleimer.

Ja. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, sämtlichen Abfall wie Verpackungsmaterial, Karton, Dekoration oder Tannäste selbst mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die aufgestellten Abfalleimer und Abfallsäcke sind ausschliesslich für den normalen Besucherabfall vorgesehen.

Darf ich einen Elektroheizofen oder Heizstrahler aufstellen?

Nein. Elektroheizöfen und Heizstrahler sind nicht erlaubt, da sie das Stromnetz überlasten und werden entfernt. Wir empfehlen warme Kleidung im Schichtenprinzip, geeignetes Schuhwerk sowie heisse Getränke.

Sind Gasflaschen erlaubt?

Ja. Es dürfen ausschliesslich Kunststoff-Gasflaschen mit Sicherheitsventil verwendet werden. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Gas: Umgang mit Gas: Massnahmen für den sicheren Einsatz (Suva) Umgang mit Gasflaschen (PanGas)

Darf ich an meinem Marktstand einen Grill oder eine Friteuse betreiben?

Ja, unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören eine Löschdecke und/oder ein Feuerlöscher sowie ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien und zu den Marktbesucherinnen und -besuchern.

Ist das Marktareal bewacht?

Nein. Das Areal wird nicht bewacht und die Marktstände sind nicht abschliessbar. Wir empfehlen daher, Waren und Produkte erst am Samstag einzuräumen.

Findet der Weihnachtsmarkt bei jeder Witterung statt?

Ja. Der Weihnachtsmarkt findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Kann eine Ausstellerin oder ein Aussteller nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Stand- oder Platzmiete.

Rund ums Verkaufsangebot

Muss ich für den Verkauf von Speis und Trank eine Bewilligung einholen?

Ja. Als Ausstellerin oder Aussteller sind Sie selbst für die Einholung der notwendigen Bewilligungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Verkauf oder Ausschank von alkoholischen Getränken, für die besondere gesetzliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden handelspolizeilichen Vorschriften. Weiterführende Informationen und Formulare: Downloads Gastgewerbe Einzelanlässe: Merkblatt «Einzelanlässe» Gesuchsformular «Einzelanlass» (Bewilligung) Merkblatt «Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken» Getränkehandel: Merkblatt «Getränkehandelsbewilligung» Gesuchsformular «Getränkehandel» Lebensmittelkontrolle: Merkblätter und Formulare Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

Darf ich Bier oder Wein an Jugendliche abgeben?

Für die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche gelten klare gesetzliche Jugendschutzbestimmungen (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG):
  • An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden.
  • An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gebrannten Wasser (Spirituosen, Aperitifs, Alcopops sowie deren Verdünnungen) abgegeben werden.
  • An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen lediglich vergorene alkoholische Getränke (Bier, Wein, Most, Schaumwein) abgegeben werden.
  • An Personen ab 18 Jahren dürfen alle alkoholischen Getränke abgegeben werden.
  • Um das Alter eines Jugendlichen zweifelsfrei klären zu können, ist vor der Abgabe eines alkoholischen Getränks ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerschein) zu verlangen.

Ich stelle privat Lebensmittel und Getränke für den Verkauf am Weihnachtsmarkt her. Muss ich mich an das Lebensmittelgesetz halten?

Ja. Für alle am Markt angebotenen Lebensmittel gelten die Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Als Ausstellerin oder Aussteller sind Sie selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich. Lebensmittelkontrolle: Merkblätter und Formulare Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

Darf ich Feuerwerk oder Tischbomben verkaufen?

Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Darf ich rezeptpflichtige Heilmittel oder ähnliche Produkte verkaufen?

Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Darf ich Waffen, Munition oder ähnliche Artikel anbieten?

Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Darf ich pornographisches Material verkaufen?

Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Darf ich lebende Tiere am Markt anbieten oder verkaufen?

Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Fragen zur Anmeldung

Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?

Ja. Alle Ausstellerinnen und Aussteller müssen für jede Ausgabe des Weihnachtsmarkts das Anmeldeformular vollständig ausfüllen. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.

Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?

Ja. Die gemeinsame Nutzung eines Standes ist möglich. Einen Standpartner müssen Sie selbst organisieren. Die Rechnung für die Standmiete wird nicht aufgeteilt und ist von Ihnen intern mit dem Standpartner zu regeln.

Bitte vermerken Sie die gemeinsame Nutzung bei der Anmeldung.

Darf ich zusätzliche oder andere Produkte am Marktstand präsentieren als in der Anmeldung angegeben?

Nein. Am Marktstand darf ausschliesslich das bei der Anmeldung deklarierte Sortiment angeboten werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der auszustellenden Produkte bitten wir Sie, vorgängig Kontakt mit dem Weihnachtsmarkt-OK aufzunehmen.

Wann wird die Stand- und/oder Platzmiete in Rechnung gestellt?

Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars wird die Stand- und/oder Platzmiete geschuldet. Der entsprechende Betrag wird vor dem Weihnachtsmarkt in Rechnung gestellt. Die jeweils gültigen Preise sind im Anmeldeformular sowie auf der Website ersichtlich.

Rund um den Marktstand

Wie gross ist der Mietstand?

Die genauen Masse des Mietstandes sind auf der Seite Standmiete aufgeführt.

Ist der Stand gedeckt?

Ja. Wenn Sie einen Marktstand von uns mieten, ist dieser mit einer regenfesten Blache gedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Standmiete.

Sind auch Innenstände mietbar?

Nein. Der Weihnachtsmarkt findet im Freien statt. Die Innenräume sind ausschliesslich für die auftretenden Künstlerinnen und Künstler vorgesehen und stehen nicht für Marktstände zur Verfügung.

Darf ich meinen Marktstand schliessen, um meine Ware zu schützen?

Ja. Der Marktstand darf auf der Rückseite und an den Seiten mit einer grauen Blache bis zur Mitte des Standes geschlossen werden. Die grauen Blachen müssen selbst mitgebracht und angebracht werden.

Muss ich den gemieteten Stand selbst aufbauen?

Nein. Wenn Sie einen Marktstand bei uns mieten, übernehmen wir den Aufbau für Sie. Sie sind lediglich für die Dekoration Ihres Standes verantwortlich. Bringen Sie einen eigenen Stand mit, sind Sie für den rechtzeitigen Auf- und Abbau selbst verantwortlich.

Ist der gemietete Marktstand eben?

Ja. Die gemieteten Marktstände werden von uns ausgeebnet.

Kann ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?

Ja. Bitte vermerken Sie dies entsprechend auf dem Anmeldeformular. Wir kontaktieren Sie anschliessend, um die Details zu besprechen. Für den rechtzeitigen Auf- und Abbau des eigenen Marktstandes sind Sie selbst verantwortlich.

Wie finde ich meinen Standplatz?

Am Markttag werden Sie bei der Zufahrt auf das Marktgelände von unseren Parkeinweisern zu Ihrem Standplatz eingewiesen.

Kann ich den Stand bereits am Vortag einrichten?

Ja. Die Marktstände sind am Vortag des Anlasses ab 19.00 Uhr bezugsbereit und können dekoriert werden. Der Stromanschluss steht am Markttag ab 07.30 Uhr zur Verfügung.

Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.

Zum Marktbeginn am Samstag müssen alle Stände vollständig eingerichtet und bereit sein.

Kann ich meinen Marktstand vor 21.00 Uhr abbauen oder früher abreisen?

Nein. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, ihre Stände bis 21.00 Uhr vollständig geöffnet zu halten und persönlich anwesend zu sein. Ein vorzeitiger Abbau beeinträchtigt die Atmosphäre des Markts und führt erfahrungsgemäss dazu, dass weitere Stände ebenfalls früher schliessen. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher den Weihnachtsmarkt bis zum offiziellen Ende geniessen können.

Der Abbau beginnt ab 21.00 Uhr. Erst dann ist auch die Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Marktareal möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass die angebotenen Produkte grundsätzlich witterungsbeständig sein müssen, da der Markt im Freien stattfindet.

Wie viel Strom steht mir am Marktstand zur Verfügung?

Informationen zu den verfügbaren Elektroanschlüssen finden Sie auf der Seite Standmiete. Der benötigte Anschluss ist bei der Anmeldung anzugeben.

Habe ich an meinem Marktstand Licht?

Ja. Ein Stromanschluss ist vorhanden. Lampen oder Spotleuchten müssen jedoch selbst mitgebracht werden.

Rund um Gestaltung & Beleuchtung

Darf ich meinen Marktstand frei dekorieren?

Grundsätzlich liegt die Gestaltung des Marktstandes in der Verantwortung der Ausstellerinnen und Aussteller, ebenso die Kosten dafür. Um eine stimmungsvolle, weihnachtliche Atmosphäre zu gewährleisten, ist eine Beleuchtung des Standes jedoch verpflichtend.

Nicht erlaubt sind farbige oder blinkende Lichter und Lichterketten, Neonröhren sowie LED-Lichtleisten mit kaltweisser Lichtfarbe. Ebenfalls nicht gestattet sind Stroh- und Heuballen als Dekoration.

Unser Tipp: Ein grosses Tuch über die Front des Standes wirkt optisch ruhig und verdeckt gelagerte Ware hinter der Theke – so kommt Ihr Stand insgesamt schöner zur Geltung.

Sind farbige oder blinkende Lichter am Marktstand erlaubt?

Nein. Farbige oder blinkende Lichter und Lichterketten, Neonröhren sowie LED-Lichtleisten mit kaltweisser Lichtfarbe sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.

Habe ich an meinem Marktstand Licht?

Ja. Ein Stromanschluss ist vorhanden. Lampen oder Spotleuchten müssen jedoch selbst mitgebracht werden.

Wie beleuchte ich meine Ware am Marktstand?

Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen oder Spotleuchten, die Sie selbst mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass farbige oder blinkende Lichter und Lichterketten, Neonröhren sowie LED-Lichtleisten mit kaltweisser Lichtfarbe nicht erlaubt sind.

Darf ich Stroh- oder Heuballen zu Dekorationszwecken verwenden?

Nein. Stroh- und Heuballen sind leicht entzündlich und dürfen daher nicht als Dekoration verwendet werden.

Gibt es Vorgaben zu leicht entflammbaren Materialien am Marktstand?

Ja. Dekorations- und Ausstellungsmaterialien müssen grundsätzlich brandsicher sein. Leicht entflammbare Materialien sind zu vermeiden. Offene Flammen, Wärmequellen und elektrische Installationen sind so zu platzieren, dass keine Gefahr für Personen, Nachbarstände oder das Marktareal entsteht. Den Anweisungen des Weihnachtsmarkt-OK ist jederzeit Folge zu leisten.