Fragen & Antworten

Häufige Fragen rund um den Weihnachtsmarkt Entlebuch

Ihre Fragen rund um die Teilnahme am Weihnachtsmarkt Entlebuch beantworten wir gerne an dieser Stelle.

Keine Antworten gefunden? Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich für Red und Antwort zur Verfügung:

T 079 547 29 32 (19.30 bis 20.30 Uhr) oder
info@weihnachtsmarkt-entlebuch.ch

Allgemeine Fragen

Gibt’s am Weihnachtsmarkt Entlebuch Öffnungszeiten?
Ja, die gibt’s. Der Weihnachtsmarkt dauert am Samstag von 11.00 bis 21.00 Uhr.

Die Marktbeizlis sind jedoch länger geöffnet.

Sind die Markt-Beizli auch nach 21.00 Uhr noch geöffnet?
Ja, allerdings werden die Öffnungszeiten der Markt-Beizli durch den jeweiligen Betreiber selbst festgelegt (in der Regel bis 0.30 Uhr geöffnet).
Ich muss früher nach Hause. Kann ich den Stand auch vor 21.00 Uhr räumen?
Nein. Wir möchten, dass alle Aussteller bis 21.00 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsentieren und anwesend sind. Ab 21.00 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug auf das Areal zufahren.
Ich muss immer wieder Sachen aus meinem Fahrzeug holen. Kann ich das Fahrzeug neben dem Stand parkieren?
Nein, das geht nicht.

Für den Transport der Standeinrichtungen dürfen Fahrzeuge auf das Areal fahren, sofern dies möglich ist. Sie müssen spätestens um 10.30 Uhr am Tag des Anlasses das Ausstellungs-Areal verlassen haben.

Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge während der Ausstellungsdauer auf dem Areal zu parkieren.

Ich benötige mein Dekorationsmaterial nach dem Weihnachtsmarkt nicht mehr. Muss ich dieses selbst entsorgen?

Ja. Sämtliches Dekorationsmaterial (auch Tannäste) sowie Abfall muss von Ihnen als Aussteller selbst auf eigene Kosten entsorgt werden.

Muss ich meinen Abfall wirklich wieder mitnehmen? Es hat doch überall Abfalleimer.

Ja, wir bitten Sie, sämtlichen Abfall (Verpackungsmaterial, Karton, Dekorationsmaterial, Tannäste usw.) wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die aufgestellten Abfalleimer und -säcke sind nicht für diesen Zweck gedacht.

Darf ich einen Elektroheizofen/Heizstrahler aufstellen?
Elektroheizöfen oder Heizstrahler sind nicht erlaubt und werden entfernt, da diese das Stromnetz überlasten.
Unser Tipp: Bekleidung im Schichtenprinzip, warme Schuhe und Handschuhe und heissen Tee zum Trinken.
Sind Gasflaschen erlaubt?
Ja. Es dürfen allerdings nur Kunststoff-Gasflaschen verwendet werden, welche mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Gas finden Sie hier:

Umgang mit Gas: Massnahmen für den sicheren Einsatz (Suva)
Umgang mit Gasflaschen (PanGas)

Darf ich einen Grill oder eine Friteuse an meinem Stand betreiben?
Ja, aber sorgen Sie für die nötige Sicherheit. Dazu gehören eine Löschdecke und/oder Feuerlöscher sowie der nötige Abstand zu brennbaren Materialien und natürlich den Marktbesuchern.
Ist das Areal bewacht?

Nein, das Areal wird nicht bewacht und die Marktstände sind nicht abschliessbar. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Produkte erst am Samstag einzuräumen.

Rund ums Verkaufsangebot

Muss ich für den Verkauf von Speis und Trank eine Bewilligung einholen?
Sie als Aussteller sind für die Einholung der notwendigen Bewilligungen selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Ausschank/Verkauf von alkoholischen Getränken oder Spirituosen gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die handelspolizeilichen Vorschriften:

Downloads Gastgewerbe

Einzelanlässe:
Merkblatt «Einzelanlässe»
Gesuchsformular «Einzelanlass» (Bewilligung)
Merkblatt «Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken»

Getränkehandel:
Merkblatt «Getränkehandelsbewilligung»
Gesuchsformular «Getränkehandel»

Lebensmittelkontrolle:
Merkblätter und Formulare
Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

Darf ich Bier oder Wein an Jugendliche abgeben?
Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG):

  • An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden.
  • An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gebrannten Wasser (Spirituosen, Aperitifs, Alcopops sowie deren Verdünnungen) abgegeben werden.
  • An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen lediglich vergorene alkoholische Getränke (Bier, Wein, Most, Schaumwein) abgegeben werden.
  • An Personen ab 18 Jahren dürfen alle alkoholischen Getränke abgegeben werden.
  • Um das Alter eines Jugendlichen zweifelsfrei klären zu können, ist vor der Abgabe eines alkoholischen Getränks ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerschein) zu verlangen.
Ich stelle privat Lebensmittel und Getränke für den Verkauf am Weihnachtsmarkt her. Muss ich mich da ans Lebensmittelgesetz halten?
Ja. Die auf dem Markt angebotenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Sie als Aussteller sind für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich.

Lebensmittelkontrolle:
Merkblätter und Formulare
Formular «Selbstkontrolle Marktstände»

Darf ich am Weihnachtsmarkt originelle Tischbomben verkaufen?
Nein. Bitte beachten Sie, dass das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk, rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren und dergleichen verboten sind.

Fragen zur Anmeldung

Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?
Ja. Alle, die am Weihnachtsmarkt Entlebuch ausstellen möchten, müssen das Anmeldeformular vollständig ausfüllen. Ein Anrecht auf eine Teilnahme kann jedoch nicht geltend gemacht werden.
Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?

Ja, das dürfen Sie. Sie müssen allerdings selbst einen Standpartner suchen, welcher den Stand mit ihnen teilt. Die Rechnung für die Standmiete werden wir allerdings nicht aufteilen – das müssen Sie schon selbst mit Ihrem Standpartner regeln.
Bitte vermerken Sie dies einfach auf der Anmeldung.

Ich habe neue Produkte erhalten. Darf ich diese am Stand präsentieren?
Nein, Sie dürfen an ihrem Stand nur das in der Anmeldung deklarierte Sortiment führen.

Bitte nehmen Sie mit dem Weihnachtsmarkt-OK kontakt auf, wenn Sie eine Änderung bei den auszustellenden Produkten haben.

Rund um den Marktstand

Wie gross ist der Mietstand?
Die genauen Masse des Mietstandes sind hier zu finden:

Standmiete

Ist der Stand gedeckt?

Ja, wenn Sie einen Markt­stand von uns mieten, ist dieser mit einer regenfesten Blache gedeckt:

Standmiete

Sind auch Innenstände mietbar?

Nein. Der Weihnachtsmarkt findet draussen statt. Die Innenstände sind ausschliesslich für die Künstler reserviert.

Darf ich meinen Marktstand zumachen, damit meine Ware besser geschützt ist?

Ja, der Marktstand darf hinten und auf den Seiten mit einer grauen Blache bis zur Mitte des Standes zugemacht werden. Die grauen Blachen müssen selbst mitgebracht und angebracht werden.

Muss ich den gemieteten Stand selbst aufbauen?
Nein, wenn Sie den Marktstand bei uns mieten, erledigen wir das für Sie. Sie müssen lediglich für die Dekoration Ihres Standes besorgt sein.

Bringen Sie hingegen Ihren eigenen Stand mit, dann sind Sie für den rechtzeitigen Aufbau selbst verantwortlich.

Ist der gemietete Marktstand eben?

Ja, die Mietstände werden von uns ausgeebnet.

Kann ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?
Ja, das geht. Bitte vermerken Sie dies entsprechend auf dem Anmeldeformular. Wir werden Sie dann kontaktieren, um die Details zu besprechen.

Für den rechtzeitigen Aufbau des Standes sind Sie verantwortlich.

Wie finde ich meinen Standplatz?
Am Markttag werden Sie bei der Zufahrt auf das Marktgelände durch unsere Parkeinweiser auf Ihren Stand eingewiesen.
Kann ich den Stand schon am Vortag einrichten?
Ja, die Marktstände sind jeweils am Vortag des Anlasses ab 19.00 Uhr bezugsbereit und können dekoriert werden. Der Stromanschluss steht Ihnen ab Samstagmorgen, 07.30 Uhr, zur Verfügung.

Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.

Bei Beginn des Marktes am Samstag müssen die Stände fertig eingerichtet sein.

Darf ich meinen Stand dekorieren wie ich will?
Jein. Die Gestaltung der Stände ist Sache der Aussteller – auch die Kosten dafür.

Um eine weihnächtliche Stimmung zu erreichen, sind Sie verpflichtet, ihren Stand zu beleuchten. Allerdings sind farbige und blinkende Lichter und Lichterketten sowie Neonröhren oder LED Lichtleisten mit Lichtfarbe Kaltweiss nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Stroh- und Heuballen.

Und noch ein Tipp, damit der Marktstand noch schöner aussieht: über die Front ein schönes, grosses Tuch hängen. Dann sieht man nicht die deponierte Ware hinter der Standtheke und das mögliche «Puff».

Habe ich am Stand Licht?
Ja, ein Stromanschluss ist vorhanden. Lampen oder Spotleuchten müssen allerdings selbst mitgebracht werden.
Wie beleuchte ich meine Ware?
Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen bzw. Spotleuchten. Diese müssen Sie selbst mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass farbige und blinkende Lichter und Lichterketten sowie Neonröhren oder LED Lichtleisten mit Lichtfarbe Kaltweiss nicht erlaubt sind.

Darf ich Strohballen zu Dekorationszwecken verwenden?
Nein. Stroh- und Heuballen sind sehr leicht entzündlich und dürfen daher zu Dekorationszwecken nicht verwendet werden.