Häufige Fragen zum Weihnachtsmarkt Entlebuch
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Teilnahme am Weihnachtsmarkt Entlebuch.
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Allgemeine Fragen zum Markt
Gibt es am Weihnachtsmarkt Entlebuch feste Öffnungszeiten?
Ja. Der Weihnachtsmarkt findet am Samstag von 11.00 bis 21.00 Uhr statt. Die Markt-Beizli sind in der Regel darüber hinaus geöffnet.
Sind die Markt-Beizli auch nach 21.00 Uhr geöffnet?
Ja. Die Öffnungszeiten der Markt-Beizli werden von den jeweiligen Betreibern festgelegt und sind in der Regel bis 0.30 Uhr.
Kann ich mein Fahrzeug neben dem Marktstand parkieren, um Ware nachzufüllen?
Nein. Fahrzeuge dürfen während der Ausstellungsdauer nicht auf dem Marktareal parkieren – auch nicht direkt beim eigenen Stand, um Ware aufzufüllen.
Die Zufahrt für den Transport der Standeinrichtungen ist ausschliesslich vor Marktbeginn möglich, sofern es die Situation erlaubt. Fahrzeuge müssen das Ausstellungsareal am Veranstaltungstag spätestens bis 10.30 Uhr verlassen haben.
Ich benötige mein Dekorationsmaterial nach dem Weihnachtsmarkt nicht mehr. Muss ich dieses selbst entsorgen?
Ja. Sämtliches Dekorationsmaterial – inklusive Tannästen – muss von den Ausstellerinnen und Ausstellern selbst und auf eigene Kosten entsorgt werden.
Muss ich meinen Abfall wirklich wieder mitnehmen? Es hat doch überall Abfalleimer.
Ja. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, sämtlichen Abfall wie Verpackungsmaterial, Karton, Dekoration oder Tannäste selbst mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die aufgestellten Abfalleimer und Abfallsäcke sind ausschliesslich für den normalen Besucherabfall vorgesehen.
Darf ich einen Elektroheizofen oder Heizstrahler aufstellen?
Sind Gasflaschen erlaubt?
Darf ich an meinem Marktstand einen Grill oder eine Friteuse betreiben?
Ist das Marktareal bewacht?
Findet der Weihnachtsmarkt bei jeder Witterung statt?
Rund ums Verkaufsangebot
Muss ich für den Verkauf von Speis und Trank eine Bewilligung einholen?
Darf ich Bier oder Wein an Jugendliche abgeben?
- An Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden.
- An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gebrannten Wasser (Spirituosen, Aperitifs, Alcopops sowie deren Verdünnungen) abgegeben werden.
- An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen lediglich vergorene alkoholische Getränke (Bier, Wein, Most, Schaumwein) abgegeben werden.
- An Personen ab 18 Jahren dürfen alle alkoholischen Getränke abgegeben werden.
- Um das Alter eines Jugendlichen zweifelsfrei klären zu können, ist vor der Abgabe eines alkoholischen Getränks ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerschein) zu verlangen.
Ich stelle privat Lebensmittel und Getränke für den Verkauf am Weihnachtsmarkt her. Muss ich mich an das Lebensmittelgesetz halten?
Darf ich Feuerwerk oder Tischbomben verkaufen?
Darf ich rezeptpflichtige Heilmittel oder ähnliche Produkte verkaufen?
Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.
Darf ich Waffen, Munition oder ähnliche Artikel anbieten?
Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.
Darf ich pornographisches Material verkaufen?
Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.
Darf ich lebende Tiere am Markt anbieten oder verkaufen?
Nein. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Munition, Feuerwerk (inkl. Tischbomben), rezeptpflichtigen Heilmitteln, Drogen, pornographischem Material, lebenden Tieren sowie vergleichbaren Artikeln sind am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt.
Fragen zur Anmeldung
Ich habe bereits letztes Jahr teilgenommen. Muss ich dieses Jahr wieder das Anmeldeformular ausfüllen?
Mir reicht ein Teil der Standfläche. Kann ich den Stand mit jemandem teilen?
Ja. Die gemeinsame Nutzung eines Standes ist möglich. Einen Standpartner müssen Sie selbst organisieren. Die Rechnung für die Standmiete wird nicht aufgeteilt und ist von Ihnen intern mit dem Standpartner zu regeln.
Bitte vermerken Sie die gemeinsame Nutzung bei der Anmeldung.
Darf ich zusätzliche oder andere Produkte am Marktstand präsentieren als in der Anmeldung angegeben?
Nein. Am Marktstand darf ausschliesslich das bei der Anmeldung deklarierte Sortiment angeboten werden. Bei Änderungen oder Ergänzungen der auszustellenden Produkte bitten wir Sie, vorgängig Kontakt mit dem Weihnachtsmarkt-OK aufzunehmen.
Wann wird die Stand- und/oder Platzmiete in Rechnung gestellt?
Rund um den Marktstand
Wie gross ist der Mietstand?
Ist der Stand gedeckt?
Sind auch Innenstände mietbar?
Darf ich meinen Marktstand schliessen, um meine Ware zu schützen?
Muss ich den gemieteten Stand selbst aufbauen?
Ist der gemietete Marktstand eben?
Kann ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?
Wie finde ich meinen Standplatz?
Kann ich den Stand bereits am Vortag einrichten?
Ja. Die Marktstände sind am Vortag des Anlasses ab 19.00 Uhr bezugsbereit und können dekoriert werden. Der Stromanschluss steht am Markttag ab 07.30 Uhr zur Verfügung.
Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.
Zum Marktbeginn am Samstag müssen alle Stände vollständig eingerichtet und bereit sein.
Kann ich meinen Marktstand vor 21.00 Uhr abbauen oder früher abreisen?
Nein. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, ihre Stände bis 21.00 Uhr vollständig geöffnet zu halten und persönlich anwesend zu sein. Ein vorzeitiger Abbau beeinträchtigt die Atmosphäre des Markts und führt erfahrungsgemäss dazu, dass weitere Stände ebenfalls früher schliessen. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher den Weihnachtsmarkt bis zum offiziellen Ende geniessen können.
Der Abbau beginnt ab 21.00 Uhr. Erst dann ist auch die Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Marktareal möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass die angebotenen Produkte grundsätzlich witterungsbeständig sein müssen, da der Markt im Freien stattfindet.
Wie viel Strom steht mir am Marktstand zur Verfügung?
Habe ich an meinem Marktstand Licht?
Rund um Gestaltung & Beleuchtung
Darf ich meinen Marktstand frei dekorieren?
Grundsätzlich liegt die Gestaltung des Marktstandes in der Verantwortung der Ausstellerinnen und Aussteller, ebenso die Kosten dafür. Um eine stimmungsvolle, weihnachtliche Atmosphäre zu gewährleisten, ist eine Beleuchtung des Standes jedoch verpflichtend.
Nicht erlaubt sind farbige oder blinkende Lichter und Lichterketten, Neonröhren sowie LED-Lichtleisten mit kaltweisser Lichtfarbe. Ebenfalls nicht gestattet sind Stroh- und Heuballen als Dekoration.
Unser Tipp: Ein grosses Tuch über die Front des Standes wirkt optisch ruhig und verdeckt gelagerte Ware hinter der Theke – so kommt Ihr Stand insgesamt schöner zur Geltung.
Sind farbige oder blinkende Lichter am Marktstand erlaubt?
Habe ich an meinem Marktstand Licht?
Wie beleuchte ich meine Ware am Marktstand?
Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen oder Spotleuchten, die Sie selbst mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass farbige oder blinkende Lichter und Lichterketten, Neonröhren sowie LED-Lichtleisten mit kaltweisser Lichtfarbe nicht erlaubt sind.