Jetzt als Aussteller für den Weihnachtsmarkt Entlebuch anmelden
Präsentieren Sie Ihre Produkte und Kreationen als Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt Entlebuch. Ob Handwerkliches, Kulinarisches oder Geschenkideen: Wir freuen uns über innovative Anbieter – sowohl neue Aussteller wie auch Teilnehmende, die bereits einmal dabei waren.
Anmeldung für den Weihnachtsmarkt Entlebuch
Die Anmeldeformulare für den Weihnachtsmarkt Entlebuch 2026 werden Ende Mai 2026 aufgeschaltet.
Ausstellerreglement Weihnachtsmarkt Entlebuch
Das Ausstellerreglement regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Aussteller und uns als Veranstalter des Weihnachtsmarkts Entlebuch. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen Marktstand vor 21.00 Uhr abbauen oder früher abreisen?
Nein. Wir bitten alle Ausstellerinnen und Aussteller, ihre Stände bis 21.00 Uhr vollständig geöffnet zu halten und persönlich anwesend zu sein. Ein vorzeitiger Abbau beeinträchtigt die Atmosphäre des Markts und führt erfahrungsgemäss dazu, dass weitere Stände ebenfalls früher schliessen. Zudem sollen Besucherinnen und Besucher den Weihnachtsmarkt bis zum offiziellen Ende geniessen können.
Der Abbau beginnt ab 21.00 Uhr. Erst dann ist auch die Zufahrt mit Fahrzeugen auf das Marktareal möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass die angebotenen Produkte grundsätzlich witterungsbeständig sein müssen, da der Markt im Freien stattfindet.
Kann ich den Stand bereits am Vortag einrichten?
Da das Areal nicht bewacht ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Produkte erst am Samstag mitzubringen.
Zum Marktbeginn am Samstag müssen alle Stände vollständig eingerichtet und bereit sein.
Sind farbige oder blinkende Lichter am Marktstand erlaubt?
Bewilligungen – die wichtigsten Infos
Für die Einholung der notwendigen Bewilligungen (Wirtschaftsbewilligung, Getränkehandelsbewilligung) sind die Aussteller selbst verantwortlich. Für Folgen aus Verstössen gegen diese Gesetzgebung haftet der Verursacher persönlich.
Verkauf von Getränken und Speisen | Lebensmittelkontrolle
Für die Abgabe von Speisen und/oder Getränken (auch nicht-alkoholische) gegen Entgelt oder Kollekte ist eine Wirtschaftsbewilligung notwendig. Diese muss spätestens drei Wochen vor Marktbeginn bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Luzern beantragt werden.
Die Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung sind einzuhalten.
Getränkehandelsbewilligung
Der Verkauf von gebrannten Wassern ist am Weihnachtsmarkt Entlebuch nicht erlaubt (öffentlicher Platz). Getränkehandel (z. B. der Verkauf von Flaschenweinen) benötigt eine Getränkehandelsbewilligung als Sondergenehmigung, ausgestellt für den Verkaufsort «Weihnachtsmarkt Entlebuch».
Der Verkauf oder das Ausschenken von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf oder das Ausschenken von Spirituosen, Aperitifen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten (Ausweiskontrolle). Die Aussteller sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Mehr Informationen:
Downloads Gastgewerbe
Merkblätter Bewilligungen
Einzelanlässe
Gesuchsformular Einzelanlass (Bewilligung)
Merkblatt Jugendschutzbestimmungen bei Abgabe von alkoholischen Getränken
Getränkehandel
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Weihnachtsmarkt Entlebuch 2027
Samstag, 27. November 2027
Weihnachtsmarkt Entlebuch 2028
Samstag, 2. Dezember 2028